Routerzwang und Störerhaftung

Routerzwang und Störerhaftung

5-Port-Switch

5-Port-Switch

Ok, dass folgende ist nicht ganz ernst gemeint. Aber wenn die Netzbetreiber für sich reklamieren, dass etwa ein VoIP-Router noch Teil ihres Netzes ist und sie somit dem Kunden vorschreiben können, welches Gerät er als Router zu nutzen hat, dann sollten sie doch bitte auch für die Störerhaftung zuständig sein. Denn immerhin ist der Kunde dann ja nicht wirklich im Besitz des Geräts von dem die Störung ausgeht….